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   OLG Hamburg, 08.04.1988 - 1 U 157/86   

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https://dejure.org/1988,2870
OLG Hamburg, 08.04.1988 - 1 U 157/86 (https://dejure.org/1988,2870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.04.1988 - 1 U 157/86 (https://dejure.org/1988,2870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. April 1988 - 1 U 157/86 (https://dejure.org/1988,2870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwer erziehbare Fürsorgezöglinge; Aufsichtspflicht der Erzieher; Heim

  • aufsichtspflicht.de (Leitsatz und Zusammenfassung)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 799
  • FamRZ 1988, 1046
  • VersR 1988, 1243
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 21.09.1987 - 6 U 455/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.1988 - 1 U 157/86
    Ähnlich OLG Hamm (Urteil Ä 6 U 455/86 Ä v 21.9. 87, in NJW-RR 1988 Heft 13 S. 798).
  • LG Zweibrücken, 06.09.2005 - 3 S 4/05

    Haftung des Aufsichtspflichtigen: Umfang der Aufsichtspflicht des Trägers eines

    Zwar sind in der Regel Aufsichtsmaßnahmen, die eine ständige Überwachung und gefängnisartige Einschließung der Kinder bedeuten, weder pädagogisch vertretbar noch geboten (vgl. Landgericht Bad Kreuznach, VersR 2003, 908 ff), gleichwohl ist bei heimuntergebrachten Jugendlichen, die schon Straftaten begangen haben und dazu neigen, wiederum Straftaten zu begehen das höchste Maß an Aufsicht geboten (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, NJW-RR 1988, 799 ff).
  • LG Bad Kreuznach, 03.08.2001 - 2 O 264/00

    Verletzung der Aufsichtspflichts schwer erziehbarer Kinder wegen Verursachung von

    Erziehungsziel muss es vielmehr sein, dem Kind auch und gerade bei besonderem Aufsichtsanlass zur Entwicklung seiner Persönlichkeit zu verhelfen und es in selbständiges verantwortungsbewusstes Handeln einzuüben (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 799 [OLG Hamburg 08.04.1988 - 1 U 157/86] ).
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